Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Museums-Eisenbahn Rahden-Uchte e.V.
(Stand September 2025)
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten zwischen der Museums-Eisenbahn Rahden-Uchte e.V. (im Folgenden MRU genannt) und allen natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden Fahrgast genannt), die die Züge der MRU zu Fahrgastfahrten buchen und / oder benutzen.
1.2. Fahrgastfahrten im Sinne dieser AGB sind alle Fahrten, die die MRU auf ihrer Museumsstrecke zwischen Rahden und Uchte anbietet.
2. Wirksamkeit
Mit der Zusendung der Rechnung über die bestellten Fahrkarten an den Fahrgast und / oder dem Kauf einer Fahrkarte durch den Fahrgast kommt zwischen dem Fahrgast und der MRU ein Beförderungsvertrag zu Stande. Der Fahrgast erkennt mit Abschluss des Beförderungsvertrages diese AGB an. Die AGB werden dadurch Bestandteil des Beförderungsvertrages.
3. Fahrkartenbestellung online
3.1. Ihre Daten werden nur zur Verwaltung der Karten-Vorbestellungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
3.2. Ihre Bestellung einer Fahrkarte über unser online-Bestellportal ist für Sie verbindlich. Wenn die Bestellung bei der MRU eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung für die von Ihnen bestellten Fahrkarten.
3.3. Bitte bezahlen Sie die Rechnung rechtzeitig vor Fahrtantritt. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie die Fahrkarten per E-Mail. Sollte die Zahlung nicht bis spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt bei uns eingegangen sein, können Sie einen Zahlungsnachweis zur Fahrt mitbringen oder die Rechnung im Zug bezahlen. Bei einer eventuellen Doppelzahlung erhalten Sie den überzahlten Fahrpreis selbstverständlich zurückerstattet.
3.4. Stornierung der Buchungen
Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Mündliche Stornierungen haben keine Rechtswirksamkeit. Bei Fahrten, für die eine Anmeldefrist besteht, ist eine Stornierung nur bis zum Stichtag der Anmeldefrist möglich.
3.5. Absage von Fahrten
Sollte eine Fahrt erheblich erschwert oder unmöglich werden (z.B. Streckensperrungen, höhere Gewalt, technische Probleme, Ausfall des Fahrzeugs, sicherheitsrelevanter Personalmangel), ist die MRU berechtigt, die Fahrt abzusagen. Die MRU behält sich vor, Sonderfahrten mit Fristen für Voranmeldungen bei unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen. Der Fahrpreis für bereits bezahlte Fahrkarten wird in diesen Fällen zurückerstattet.
4. Leistungsumfang / Beförderungsbestimmungen
4.1. Bei Fahrgastfahrten besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, es sei denn, eine Reservierungspflicht oder -möglichkeit ist ausdrücklich bekanntgegeben worden.
4.2. Besondere Ermäßigungen, z.B. für Personen mit einer Schwerbehinderung, die eine freie oder ermäßigte Fahrt im öffentlichen Personennah- oder Fernverkehr erlaubt, werden nicht gewährt.
4.3. Barrierefreiheit
Die von der MRU eingesetzten Fahrzeuge und die von der MRU benutzten Haltepunkte sind nicht barrierefrei. Soweit mobilitätseingeschränkte Fahrgäste selbstständig oder unterstützt ein- und aussteigen können und gegebenenfalls mitgeführte Hilfsmittel sich platzsparend zusammenlegen lassen, ist eine Beförderung in Absprache mit der MRU möglich. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall gerne an. 4.3. Verhalten während der Fahrt In den Fahrzeugen der MRU besteht ein generelles Rauchverbot. Die Fahrgäste sind verpflichtet, den betrieblichen Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, können jederzeit von der MRU vor Antritt der Fahrt oder während der Fahrt an einem geeigneten Haltepunkt von der weiteren Fahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.
5. Haftung
5.1. Der Ersatz von Schäden und Aufwendungen durch die MRU beschränkt sich auf die vollständige oder teilweise Rückerstattung des Fahrpreises bei betriebsbedingten Ausfällen von Fahrgastfahrten.
5.2. Für Schäden am Eigentum Dritter oder Verlust übernimmt die MRU keine Haftung.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitfälle ist Rahden.
6.2. Sofern einzelne der vorstehenden Regelungen und Bestimmungen aus diesen AGB aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder gerichtlichen Beschlüssen unwirksam sind oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt fort. Die unwirksame Bestimmung wird seitens der MRU umgehend durch eine neue ersetzt, die dem Gedanken der unwirksamen Bestimmung entspricht. Dasselbe gilt sinngemäß für das Ausfüllen von Vertragslücken.
